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Periphere Venenverweilkanülen

Stand Mai 2014
Dies ist nicht die aktuelle Version. Siehe: Periphere Venenverweilkanülen

1Einleitung

Periphere Venenverweilkanülen, sind eine besondere Form des Katheters, welche der Flüssigkeitstherapie oder der intravenösen Applikation von Medikamenten dienen, sofern diese für die periphere Verabreichung geeignet sind. Auch Bluttransfusionen können im Allgemeinen über periphere Venenverweilkanülen appliziert werden. Geeignet sind alle oberflächlich verlaufenden Venen vor allem am Unterarm, in der Ellenbeuge und am Handrücken.

2Strukturkriterien

Die Strukturkriterien für die Versorgung von Patienten mit peripheren Venenverweilkanülen sind in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Strukturkriterien für periphere Venenverweilkanülen 

Maßnahmen

Evidenzgrad in der Empfehlung RKI1

  • Regelmäßige Personalschulungen auf der Basis eines Hygieneplans zur Insertion und Pflege peripherer Venenverweilkanülen bzw. eines entsprechend ausführlichen Pflegestandards.

IB

  • Verweilkanülen aus PTFE (Polytetrafluorethylen) oder Polyurethan sollen gegenüber solchen aus PVC oder Polyethylen bevorzugt werden.

IB

1 RKI = Robert-Koch-Institut

3Prozesskriterien

Die Prozesskriterien für die Betreuung von Patienten mit peripheren Venenverweilkanülen sind in Tabelle 2 zusammengefasst.

Tabelle 2: Prozesskriterien für Periphere Venenverweilkanülen 

Maßnahmen

Empfehlung

Evidenzgrad2

  • Periphere Venenverweilkanülen sollen bei Erwachsenen am Handrücken oder am Unterarm angelegt werden.

RKI1

IB

  • Hygienische Händedesinfektion

RKI

IA

  • Desinfektion der Einstichstelle mit Hautdesinfektionsmittel unter Beachtung der Einwirkzeit

RKI

IB

  • Anlegen von Einmalhandschuhen zum Personalschutz vor blutassoziierten Erregern

UVV3

  • Einstichstelle vor Venenpunktion nicht mehr palpieren

RKI

IB

  • Es können sowohl transparente als auch Gazeverbände verwendet werden

RKI

IA

  • Eine punktionsnahe Applikation von unsterilen Pflasterstreifen ist zu vermeiden. Zur Fixierung können sterile Pflasterstreifen eingesetzt werden

RKI

IB

  • Die Verbände sollen täglich inspiziert und bei Gazeverbänden die Insertionsstelle auf Druckschmerz palpiert werden

RKI

IB

  • Transparentverbände und Gazeverbände brauchen nicht routinemäßig, sondern nur bei Bedarf (Verschmutzung, Ablösung, Durchfeuchtung, Infektverdacht) gewechselt zu werden

RKI

IB

  • Täglicher Wechsel bei eingeschränkter Kooperation des Patienten, wenn der Verband keine Inspektion der Einstichstelle ermöglicht

RKI

IB

  • Hygienische Händedesinfektion vor und nach Verbandswechsel

RKI

IB

  • Verbandswechsel mittels Non-Touch-Technik oder mit sterilen Handschuhen

RKI

IB

  • Ggf. Insertionsstelle mit steriler 0.9% NaCl-Lösung und sterilem Tupfer reinigen

RKI

IB

  • Keine antibakteriellen Cremes oder Salben auf die Insertionsstelle aufbringen

RKI

IB

  • Keine Aussage zur Behandlung der Einstichstelle mit antiseptischen Lösungen

RKI

III

  • Venenverweilkanülen können so lange liegen bleiben, wie sie klinisch benötigt werden und keine Komplikationszeichen feststellbar sind

RKI

IB

  • Die Indikation muss täglich neu überprüft werden

RKI

IB

  • Notfallmäßig gelegte Verweilkanülen sollten baldmöglichst entfernt und ggf. an anderer Stelle neu gelegt werden, wenn die Erstplatzierung unter eingeschränkt aseptischen Bedingungen erfolgte

RKI

IB

  • Sofortige Entfernung bei apparenter Phlebitis

RKI

IB

  • Bei Intervalltherapie mit i.v.-Medikamenten können Verweilkanülen mit einem sterilen Verschlussstopfen oder Mandrin verschlossen werden

RKI

IB

  • Zur Intervallspülung reicht sterile Elektrolytlösung aus

RKI

IA

  • Wird die Venenverweilkanüle mit einem Mandrin oder Verschlussstopfen verschlossen, sollen Gazeverbände täglich gewechselt und die Einstichstelle inspiziert werden. Bei Beurlaubung nach Hause sind ggf. der Patient oder die Angehörigen in die Beurteilung einzuweisen.

RKI

IB

1 RKI – Robert-Koch-Institut
2 Die Bewertung der Evidenzgrade von RKI: siehe Kapitel 5. Evidenzkategorien
3 Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) (seit 2000: Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, BGV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

4Ziele und Ergebniskriterien

Ziele sind in Tabelle 3 zusammengefasst.

Tabelle 3: Ziele und Ergebniskriterien für periphere Venenverweilkanülen 

Ziele

  • Infektionen an der Einstichstelle werden frühzeitig erkannt

  • Hautschäden werden vermieden bzw. rechtzeitig erkannt

  • Korrekte Lage und Funktion sind sichergestellt

5Bewertung der Evidenz

Die Kategorien zur Bewertung der Evidenz und die Klassifikation der Empfehlungen haben sich historisch unterschiedlich entwickelt, siehe Tabelle 4.

Tabelle 4: Kategorien des Robert-Koch-Instituts in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention 

Kategorie

Definition

IA

Nachdrückliche Empfehlung für alle Krankenhäuser

 

Die Empfehlungen basieren auf gut konzipierten experimentellen oder epidemiologischen Studien.

IB

Nachdrückliche Empfehlung für alle Krankenhäuser

 

Die Empfehlungen werden von Experten und aufgrund eines Konsens-Beschlusses der Krankenhaushygiene-Kommission am Robert Koch-Institut als effektiv angesehen und basieren auf gut begründeten Hinweisen für deren Wirksamkeit. Eine Einteilung der entsprechenden Empfehlung in die Kategorie IB kann auch dann erfolgen, wenn wissenschaftliche Studien möglicherweise hierzu nicht durchgeführt wurden. basieren auf gut konzipierten experimentellen oder epidemiologischen Studien.

II

Empfehlungen zur Einführung / Umsetzung in vielen Kliniken

 

Die Empfehlungen basieren teils auf hinweisenden klinischen oder epidemiologischen Studien, teils auf nachvollziehbaren theoretischen Begründungen oder Studien, die in einigen, aber nicht allen Kliniken anzuwenden sind.

III

Keine Empfehlung oder ungelöste Fragen

 

Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende Hinweise vorliegen oder bislang kein Konsens besteht.

IV

Rechtliche Vorgaben

Anforderungen, Maßnahmen oder Verfahrensweisen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, durch autonomes Recht oder Verwaltungsvorschriften zu beachten sind.

6Literatur

  1. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz Nr. 45: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI): Prävention Gefäßkatheter assoziierter Infektionen; S. 907 – 924, 2002

  2. Morbidity Mortality Weekly Report des CDC: Vital signs: central line-associated blood stream infections – United States, 2001, 2008, and 2009. MMWR 60:243-248, 2011

  3. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz Nr. 53: Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI): Die Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention – Aktualisierung der Definitionen; S. 754 – 756, 2010

  4. Irwin GR Jr., Hart RJ, Martin CM (1973): Pathogenesis and prevention of intravenous catheter infections. Yale J Biol Med 46: S. 85 – 93, 1973

  5. Bregenzer T, Conen D, Sakman P, Widmer AF: Is routine replacement of peripheral intravenous catheters necessary? Arch Intern Med 158: S. 151-156, 1998

7Anschriften der Verfasser

Andrea Nätscher
Klinikum Nürnberg
Hals-Nasen-Ohrenklinik, Radioonkologie, Urologie, Gynäkologie
Prof. Ernst-Nathan-Str. 1
90419 Nürnberg

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Reference:

Quellenangabe:

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