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Leitlinien durch Recht auf Meinungsäußerung gedeckt

Das Oberlandesgericht hat über die Klage eines Pharmazeutischen Unternehmers gegen eine medizinische Leitlinie entschieden. Hintergrund war die nach Ansicht des Klägers nicht ausreichende Empfehlung von Flupirtin (Katadolon) in der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz. Geklagt hatte AWD.Pharma gegen Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF).

Das Oberlandesgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass Leitlinien durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt sind. Bereits vorinstanzlich war ausgeführt worden, dass Empfehlungen von Leitlinien Werturteile auf der Grundlage einer Chancen-Risikoabwägung unter Berücksichtigung alternativer Therapiemöglichkeiten darstellen. Die Meinungsäußerung darf nicht willkürlich oder untragbar erscheinen.

Auch nach Meinung der AWMF trifft dieses Urteil auf alle Leitlinien von Medizinischen Fachgesellschaften zu.

Urteil des OLG Köln

16.05.2013